Allgemeine Geschäftsbedingungen
• § 1 Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die vom Verein HEBAMMENZENTRUM – Verein freier Hebammen, ZVR-Zahl: 260765418, 1090 Wien, Lazarettgasse 6/2/1 (im nachfolgenden „Verein“ genannt) angebotenen Dienstleistungen gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen jeweils als zwischen dem Verein und dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin vereinbart.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen dem Verein und dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
• § 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Vereins sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, unverbindlich.
Ein Vertrag zwischen dem Verein und dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin kommt mit der vollständigen Anmeldung und - bei kostenpflichtigen Veranstaltungen - dem Einlangen des Kursbeitrages auf dem Konto des Vereins und der Annahme durch den Verein zustande. Um eine Leistung des Vereins in Anspruch zu nehmen, ist das von dem Verein auf der Homepage https://event.hebammenzentrum.at/ bereit gestellte Formular zu verwenden.
• § 3 Vertragsgegenstand
Der Verein bietet grundsätzlich kostenpflichtige Kurse, Workshops und Vorträge an. Bei kostenlosen Angeboten findet sich ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass hierfür keine Kosten anfallen. Im Zweifel und wo ein derartiger eindeutiger Hinweis fehlt, sind die Leistungen des Vereins immer kostenpflichtig.
Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag, aus der Kursbeschreibung und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Verein verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Abhaltung von den angebotenen Kursen, Workshops und Vorträgen durch dazu geeignete Personen. Die Kurse werden ausschließlich von fachkundig ausgebildeten und geprüften Hebammen und Fachpersonen geleitet. Der Verein behält sich vor, Kursinhalte, soweit erforderlich, zu ändern.
Detailinformationen über die angebotenen Kurse sind auf der Homepage des Vereins unter http://www.hebammenzentrum.at/ ersichtlich.
Der Verein behält sich vor, einen Kurs dann nicht durchzuführen, wenn die verbindlichen Anmeldungen nicht die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmer*innen erreicht. Diesfalls wird der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin rechtzeitig informiert und die bereits entrichtete Kursgebühr zurückerstattet.
• § 4 Voraussetzungen für die Teilnahme
Der Verein hält fest, dass die gesundheitliche Eignung des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin zur Teilnahme am Kurs/Workshop Voraussetzung der Berechtigung zur Teilnahme am Kurs/Workshop ist. Der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin sichert dem Verein mit der der Anmeldung zu, dass er/sie zur Teilnahme am Kurs/Workshop, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht, geeignet ist. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin, sich selbst über seine bzw. ihre gesundheitliche Eignung zur Teilnahme am jeweiligen Kurs/Workshop durch eine fachärztliche Untersuchung Kenntnis zu verschaffen. Den Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin trifft die alleinige Verantwortung dafür, dass die Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen möglich und zulässig ist.
Schwangeren Frauen* wird empfohlen, vor der Teilnahme am Kurs/Workshop mit ihrem Gynäkologen bzw. ihrer Gynäkologin Rücksprache zu halten, ob für sie die Teilnahme am Kurs ohne gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist.
Der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin hat bereits im Kommentarfeld des Anmeldeformulars Besonderheiten, die für den Verein von Interesse sein können, wie beispielsweise eine Frühgeburt, Behinderungen oder sonstige Erkrankungen bzw. Risikofaktoren, bekannt zu geben.
Der Verein behält sich vor, einzelne Vertragspartner*innen vom Kurs auszuschließen, insbesondere wenn sich herausstellt, dass eine Erkrankung (z.B. ansteckende Erkrankung) oder Beeinträchtigung vorliegt, die eine Gefährdung der übrigen Kursteilnehmer*innen nach sich ziehen könnte. Für diesen Fall steht dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin kein Rückersatz der Kurskosten zu.
Darüber hinaus behält sich der Verein auch vor, einzelne Vertragspartner*innen vom Kurs ohne Angabe von Gründen auszuschließen, wobei dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin für diesen Fall der anteilige Rückersatz der geleisteten Kurskosten zusteht.
• § 5 Anmeldung, Kursbeitrag
Die Anmeldung zu Vorträgen, Kursen und Workshops hat ausschließlich über das Online-Anmeldesystem https://event.hebammenzentrum.at/ zu erfolgen. Das Angebot des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin zum Vertragsabschluss ist jedoch erst dann bindend, wenn dem Verein der vollständige Datensatz im Online-Anmeldesystem vorliegt, die Kursgebühr zur Gänze bezahlt ist sowie eine Bestätigung der Anmeldung an den Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin übermittelt wurde. Die Anmeldung für Einzelberatungen und Termine im Rahmen des Pilotinnenprogramms ist persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Homepage möglich.
Ein Kurs kommt nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmer*innenzahl zustande, bei deren Nichterreichen der geleistete Kursbeitrag zurückerstattet wird.
Im Kursbeitrag sind keine Eintrittsgelder oder sonstigen Gebühren inkludiert, sondern wird mit der Kursgebühr ausschließlich die Teilnahme am jeweiligen Kurs abgegolten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Vorübergehende Gesundheitsbeeinträchtigungen des Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin, die eine Teilnahme am Kurs unmöglich machen, unregelmäßige Teilnahme am Kurs oder Nichtbesuch des Kurses entbinden nicht von der Zahlung der gesamten Kursgebühr und begründen auch keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kursgebühr.
Der Kursbeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, über eine der angebotenen Zahlungsoptionen innerhalb des Online-Anmeldesystems auf das Konto des Hebammenzentrums, IBAN: AT02 1200 0004 6601 8207, zur Anweisung zu bringen.
• § 6 Vereinsmitgliedschaft und Ermäßigung
Dem Verein kann durch Ausfüllen eines Mitgliedsantrags und Entrichtung eines Mitgliedsbeitrages von € 40,- über das Online-Anmeldesystem als Kursmitglied beigetreten werden. Die Mitgliedschaft endet nach einem Jahr automatisch. Für Kursmitglieder gelten die bei den jeweiligen Kursen/Workshops ausgeschriebenen Ermäßigungen.
• § 7 Stornobedingungen
Bei Stornierung bis 20 Tage vor Kursbeginn wird der gesamte Betrag rückerstattet. Bis 20 Tage vor Kursbeginn ist auch die Umbuchung auf einen anderen Termin möglich, danach nicht mehr. Bis 10 Tage vor Kursbeginn werden 70% des Teilnahmebetrages erstattet, bei später eingehenden Absagen und Nichtteilnahme ist eine Rückerstattung nicht möglich. Nur bei Geburtsvorbereitungskursen werden dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin bei Stornierung auch innerhalb der 10-Tages-Frist gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, dass dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin der Besuch dieses Kurses aus ärztlicher Sicht untersagt wird, 70% der Kurskosten gutgeschrieben. Bei Nichterreichen der Mindesteilnehmer*innenzahl behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall erhalten die Vertragspartner*innen den vollen Betrag zurück. Die Stornobedingungen werden mit der Anmeldung zum Kurs/Workshop/Vortrag akzeptiert.
Bei Erkrankung, Urlaub, sonstigem Fernbleiben oder bei Abbruch des Kurses durch den Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin findet eine Erstattung der Kurskosten nicht statt. Versäumte Einheiten bei fortlaufenden Kursen können nicht nachgeholt oder rückerstattet werden.
Im Falle der Verhinderung einer Hebamme bzw. Kursleitung wird die Veranstaltung, wenn immer möglich, von einem bzw. einer qualifizierten Ersatzvortragenden bzw. Ersatzkursleiter*in abgehalten - wir bitten um Verständnis, dass solche kurzfristigen Änderungen aus organisatorischen Gründen nicht vorab an die Teilnehmenden kommuniziert werden können.
• § 8 Gewährleistung und Schadenersatz
Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Pandemien, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die der Verein nicht zu vertreten hat, befreien den Verein für die Dauer ihres Bestehens und ihrer Auswirkungen von seiner Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen finden die vereinbarten Termine und Kurse nicht statt und bereits entrichtete Beträge werden rückerstattet.
Schadenersatz ist, insbesondere für den Fall des Leistungsverzuges und einer von dem Verein zu vertretender Unmöglichkeit, soweit dieser auf leichter Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen.
Jegliche Haftung des Vereins gegenüber dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin oder allfälligen sonstigen Begleitpersonen, insbesondere für Sachschäden oder Diebstähle (Garderobe, Kinderwagen), wird ausgeschlossen.
Die Aufsichtspflicht über ein teilnehmendes Baby/Kind obliegt während der gesamten Kursdauer sowie auch vor und nach dem Kurs der Begleitperson des teilnehmenden Babys/Kindes.
• § 9 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen des Vereins ist der jeweilige Ort, an dem der Kurs stattfindet. Veranstaltungen finden entweder in Präsenz statt, der Verein behält sich auch vor, Kurse online durchzuführen.
• § 10 Verwendung personenbezogener Daten, Datenschutz
Wir verweisen hier auf https://www.hebammenzentrum.at/datenschutz.
• § 11 Gerichtsstand und Rechtswahl
Für alle aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Josefstadt vereinbart.
Für Verträge zwischen dem Verein und dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
• § 12 Weitere Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.